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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen: WMT Thermosysteme GmbH

Allgemeines 
Alle Verträge zwischen WMT Thermosysteme GmbH (im Folgenden „WMT“) und Vertrags­partnern werden nur auf Basis der dem Vertragspartner bekannt­gegebenen AGB geschlossen.

Mündlich Ausgehandeltes bedarf in jedem Fall der schrift­lichen Bestätigung. Sämtliche Pläne, Skizzen oder Kostenvoranschläge sowie anderes  Material wie Prospekte, Kataloge Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum von WMT und stehen unter dem Schutz einschlägiger urheber­rechtlicher Bestimmungen und Gesetze.

Jegliche Vervielfältigung oder Weitergabe (einschließlich aus­zugsweisen Kopierens) ohne Rücksprache ist untersagt und wird rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiterhin, über aus der Geschäftsbeziehung zu­gegangenes Wissen Still­schweigen zu be­wahren.

Preise

Alle Angebote sind freibleibend.

Alle Preise verstehen sich exkl. Montage, Transport und Steuern, diese werden bei Verrechnung hinzugerechnet.

Im Falle unerwarteter Erhöhungen der Produktionskosten ist WMT  be­rechtigt, Preise entsprechend anzupassen.

Ein Skonto muss einzeln aus­gehandelt werden und bedarf schriftlicher Bestätigung.

Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung sämtlicher anfallenden Mahn- und Inkassospesen, sowie zum Ersatz der Kosten für einen Rechtsbeistand. Darüber hinaus fallen Verzugs­zinsen in der Höhe von 10% über dem Basiszinssatz jährlich an. Nachgewiesene höhere Zins­ansprüche bleiben hiervon un­berührt.

Produkte bleiben bis zur voll­ständigen Bezahlung Eigentum von WMT. Eine Weiterveräußerung vor vollständiger Kaufpreiszahlung bedarf unserer ausdrücklichen Zu­stimmung, die Kaufpreis­forderung gilt bei Zuwiderhandlung als an WMT  abgetreten.

Storno

Der Vertragspartner verpflichtet sich im Falle einer Stornierung den nachgewiesenen Aufwand zu ersetzen, jedenfalls aber zur Zahlung einer Stornogebühr von 10%.  Etwaige Schadenersatz­ansprüche seitens WMT bleiben hiervon unberührt.

Kostenvoranschlag

Kostenvoranschläge werden mit größter Sorgfalt und Fachwissen erstellt. Fällt zur Erstellung ein hoher Aufwand an, ist WMT berechtigt, den Kosten­voranschlag angemessen zu verrechnen.

Bei Auftragserteilung wird ein für den Kostenvoranschlag entrichtetes Entgelt gutgeschrieben.

Kosten­voran­schläge binden WMT grundsätzlich nicht.

Im Falle einer unvermeidlichen Preiserhöhung von bis zu 15% ist WMT nicht verpflichtet, den Vertrags­partner gesondert zu verständigen und berechtigt, die Mehrkosten zu verrechnen.

Lieferungen

Mangels gegenteiliger ausdrück­licher Vereinbarung trägt der Vertragspartner Kosten und Risiko der Lieferung.

Alle Lieferfristen, die von WMT angegeben werden, dienen allen­falls als Richtwerte. Folglich gelten gering­fügige Über­schreitungen als vom  Vertragspartner ak­zeptiert. Liegen die Gründe für eine verspätete Lieferung außerhalb des Einflusses von WMT, wird der Vertragspartner bei nicht gering­fügigen Verzögerungen informiert. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen.

Bei Lieferungen an WMT verlangen wir den Abschluss einer Transport­versicherung.

Gewährleistung

WMT leistet für alle Produkte 2 Jahre (für Verbraucher) bzw. 1 Jahr

(für Unternehmer) Gewähr ab Lieferzeitpunkt bei sachgemäßem, wirtschaftlichem Gebrauch ent­sprechend der beigelegten Benutzer­information.

Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Vertragspartner – Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen angezeigt werden.

Abgesehen von den Fällen, in denen vom Gesetz wegen ein Recht auf Wandlung besteht, behalten wir uns vor, einen zu Recht bestehenden Gewähr­leistungs­anspruch nach unserer Wahl durch Ver­besserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Für verbesserte oder ausgetauschte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist von neuem zu laufen, sie endet jedoch jedenfalls 6 Monate nach Ablauf der ursprünglichen Gewährleistung.

Ausgenommen von der Gewähr­leistung sind:

– Mängel an Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen

– Mängel, die durch unsachgemäße Verwendung oder Einwirkung jeglicher Art auf das Produkt durch den Vertragspartner oder einen Dritten entstehen

– Mängel aufgrund chemischer Einflüsse

– Mängel aufgrund von Über­beanspruchung über die von WMT angegebene Leistung

– Mängel durch unsachgemäße Montage, Anschluss, Überspannung oder Verwendung ungeeigneter Materialen

– Produkte, deren Typenschild beschädigt, verändert oder entfernt wurde

– Produkte, an denen durch den Vertragspartner oder durch von WMT nicht autorisierte Dritte, Reparatur oder Austauscharbeiten vor­genommen wurden.

Hinweise zur Montage, Ver­wendung und Reparatur des Produktes finden sich in der dem  Produkt bei­liegenden Benutzer­information. Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbe­schriften oder Ähnlichem, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, entstehen keine Gewährleistungsansprüche.

Schadenersatz

Schadenersatzansprüche müssen unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 3 Jahren (für Verbraucher) bzw. 6 Monaten (für Unternehmer) ab Kenntnis des Schadens, geltend gemacht werden.

Ausgeschlossen vom Schaden­ersatz ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögens­schäden, indirekten Schäden, sowie Ersatz des entgangenen Gewinns.    

Gerichtsstand und Rechtswahl

Gerichtsstand unserer Wahl ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unter­nehmens. Als Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung gilt der Firmensitz von WMT.

Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch.

de_ATDeutsch (Österreich)